Bundesländer-Vergleich
Beihilfe im Vergleich: Bundesländer, Sätze und Fristen auf einen Blick
Beihilfe ist Ländersache. Die Grundstruktur ähnelt sich, aber Beihilfestelle, Online-Weg, Bagatellgrenze und einzelne Höchstbeträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Diese Seite gibt einen kompakten Überblick: welches Amt zuständig ist, über welches Portal eingereicht wird und welche Frist Sie einhalten müssen – mit Verlinkung auf die jeweilige Detailseite.
Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.
Übersicht
Beihilfestellen, Portale, Fristen im Vergleich
Die folgende Tabelle bündelt die wichtigsten administrativen Eckdaten. Verbindlich ist immer die jeweils geltende Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
| Land / Bund | Beihilfestelle | Online-Weg | Bagatellgrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | LfF | BeihilfeOnline / Beihilfe-App | i.d.R. 200 € | BayBhV |
| NRW | LBV NRW | Beihilfe-App / Vordrucke | i.d.R. 200 € | BVO NRW |
| Baden-Württemberg | LBV BW | Kundenportal / Beihilfe BW App | i.d.R. 200 € | LBhVO BW |
| Hessen | HCC / Bezügestelle | eBeihilfe-Portal | i.d.R. 200 € | HBeihVO |
| Niedersachsen | NLBV | eBeihilfe-App / Formular | 100 € (§ 49 NBhVO) | NBhVO / NBG |
| Bund | BVA – Bundesbeihilfestelle | Bundes-Beihilfe-App | i.d.R. 200 € | BBhV |
Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.
Sätze (50 / 70 / 80 %) und 1-Jahres-Frist sind in den meisten Ländern identisch. Wer den eigenen Beihilfeanteil exakt rechnen möchte, nutzt den Beihilfe-Rechner.
Bemessungssätze
Wer bekommt wie viel?
Die Bemessungssätze sind in nahezu allen Beihilfeverordnungen vergleichbar geregelt. Abweichungen gibt es vor allem bei Höchstbeträgen einzelner Positionen.
- Aktive Beamtinnen und Beamte: 50 % – bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner: 70 % (bis zur jeweiligen Einkommensgrenze).
- Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %.
- Versorgungsempfänger: in der Regel 70 %.
Den Rest deckt die PKV über einen beihilfekonformen Restkostentarif ab. Wer Familienstand oder Tarif ändert, sollte beide Quoten zusammen prüfen – sonst entstehen Deckungslücken zwischen Beihilfe und PKV.
Frist
Ein Jahr – mit wenigen Ausnahmen
In den meisten Ländern und im Bund gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Eingehen muss der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle – nicht beim Dienstherrn. Verspätete Anträge werden in der Regel komplett abgelehnt. Details und Beispiele: Die 1-Jahres-Frist im Detail.
Detailseiten
Direkt zu Ihrem Bundesland
- Beihilfe Bayern – LfF, BeihilfeOnline, Beihilfe-App Bayern, BayBhV.
- Beihilfe NRW – LBV NRW, Kundenportal, BVO NRW.
- Beihilfe Baden-Württemberg – LBV BW, Kundenportal, LBhVO BW.
- Beihilfe Hessen – HCC / Bezügestelle, eBeihilfe-Portal, HBeihVO.
- Beihilfe Niedersachsen – NLBV, eBeihilfe-App, NBhVO (100 € Bagatellgrenze).
Bundesbeamte rechnen unabhängig vom Wohnsitz nach BBhV über die Bundesbeihilfestelle beim BVA ab.
Praxis
Was im Vergleich oft übersehen wird
- Eigenbehalte: Pauschalen pro Arznei- oder Heilmittelposition sind ähnlich strukturiert, weichen aber in der Höhe ab.
- Belastungsgrenzen: Fast alle Länder kennen Deckel für chronisch Kranke und kinderreiche Familien – Antrag oft separat zu stellen.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht in jedem Land gleich erstattungsfähig. Im Tarif der PKV muss die Lücke abgedeckt sein.
- Kieferorthopädie: Heil- und Kostenplan vorab anerkennen lassen – sonst drohen länderspezifische Kürzungen.
- Heilmittel: Therapeut muss die Anforderungen der jeweiligen Anlage erfüllen, sonst wird gestrichen.
Wer Erstattungen pro Rechnung sauber nachhalten möchte, startet mit dem kostenlosen Kontroll-Sheet – ohne dass Diagnosen oder Arztnamen erfasst werden.
Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung
Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.
FAQ
Beihilfe-Vergleich – häufige Fragen
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