Bundesländer-Vergleich

Beihilfe im Vergleich: Bundesländer, Sätze und Fristen auf einen Blick

Beihilfe ist Ländersache. Die Grundstruktur ähnelt sich, aber Beihilfestelle, Online-Weg, Bagatellgrenze und einzelne Höchstbeträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Diese Seite gibt einen kompakten Überblick: welches Amt zuständig ist, über welches Portal eingereicht wird und welche Frist Sie einhalten müssen – mit Verlinkung auf die jeweilige Detailseite.

Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.

Übersicht

Beihilfestellen, Portale, Fristen im Vergleich

Die folgende Tabelle bündelt die wichtigsten administrativen Eckdaten. Verbindlich ist immer die jeweils geltende Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.

Land / BundBeihilfestelleOnline-WegBagatellgrenzeRechtsgrundlage
BayernLfFBeihilfeOnline / Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BayBhV
NRWLBV NRWBeihilfe-App / Vordruckei.d.R. 200 €BVO NRW
Baden-WürttembergLBV BWKundenportal / Beihilfe BW Appi.d.R. 200 €LBhVO BW
HessenHCC / BezügestelleeBeihilfe-Portali.d.R. 200 €HBeihVO
NiedersachsenNLBVeBeihilfe-App / Formular100 € (§ 49 NBhVO)NBhVO / NBG
BundBVA – BundesbeihilfestelleBundes-Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BBhV

Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.

Sätze (50 / 70 / 80 %) und 1-Jahres-Frist sind in den meisten Ländern identisch. Wer den eigenen Beihilfeanteil exakt rechnen möchte, nutzt den Beihilfe-Rechner.

Bemessungssätze

Wer bekommt wie viel?

Die Bemessungssätze sind in nahezu allen Beihilfeverordnungen vergleichbar geregelt. Abweichungen gibt es vor allem bei Höchstbeträgen einzelner Positionen.

  • Aktive Beamtinnen und Beamte: 50 % – bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner: 70 % (bis zur jeweiligen Einkommensgrenze).
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %.
  • Versorgungsempfänger: in der Regel 70 %.

Den Rest deckt die PKV über einen beihilfekonformen Restkostentarif ab. Wer Familienstand oder Tarif ändert, sollte beide Quoten zusammen prüfen – sonst entstehen Deckungslücken zwischen Beihilfe und PKV.

Frist

Ein Jahr – mit wenigen Ausnahmen

In den meisten Ländern und im Bund gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Eingehen muss der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle – nicht beim Dienstherrn. Verspätete Anträge werden in der Regel komplett abgelehnt. Details und Beispiele: Die 1-Jahres-Frist im Detail.

Detailseiten

Direkt zu Ihrem Bundesland

Bundesbeamte rechnen unabhängig vom Wohnsitz nach BBhV über die Bundesbeihilfestelle beim BVA ab.

Praxis

Was im Vergleich oft übersehen wird

  • Eigenbehalte: Pauschalen pro Arznei- oder Heilmittelposition sind ähnlich strukturiert, weichen aber in der Höhe ab.
  • Belastungsgrenzen: Fast alle Länder kennen Deckel für chronisch Kranke und kinderreiche Familien – Antrag oft separat zu stellen.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht in jedem Land gleich erstattungsfähig. Im Tarif der PKV muss die Lücke abgedeckt sein.
  • Kieferorthopädie: Heil- und Kostenplan vorab anerkennen lassen – sonst drohen länderspezifische Kürzungen.
  • Heilmittel: Therapeut muss die Anforderungen der jeweiligen Anlage erfüllen, sonst wird gestrichen.

Wer Erstattungen pro Rechnung sauber nachhalten möchte, startet mit dem kostenlosen Kontroll-Sheet – ohne dass Diagnosen oder Arztnamen erfasst werden.

Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung

Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.

FAQ

Beihilfe-Vergleich – häufige Fragen

Keine Rechnungen, Diagnosen oder medizinischen Dokumente – nur grobe Verwaltungsdaten.

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