Schritt für Schritt

Beihilfe einreichen – ohne Papierchaos

Beihilfe + PKV bedeutet: jede Rechnung läuft zweimal. Mit einer sauberen Routine wird daraus eine 5-Minuten-Aufgabe pro Rechnung – ohne, dass Erstattungen liegen bleiben.

Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.

Ablauf

In 5 Schritten zur vollständigen Erstattung

  1. Rechnung sichten. Datum, Behandlungs­zeitraum, Betrag, behandelte Person. Sofort in Ihre Übersicht eintragen – siehe Kontroll-Sheet.
  2. Belege scannen. PDF in guter Qualität. Auch Rezepte, Heil- und Kostenpläne, Verordnungen.
  3. Beihilfeantrag stellen. Über das Portal Ihrer Stelle (z. B. LfF in Bayern) oder per Formular. Eine Sammelliste vermeidet Tippfehler.
  4. An die PKV einreichen. Gleiche Rechnungen, oft per PKV-App. Beihilfebescheid ggf. ergänzen.
  5. Erstattungen abgleichen. Beihilfeanteil + PKV-Anteil = 100 %? Wenn nicht, Rückfrage stellen.

Belege

Was muss drauf stehen?

  • Name der behandelten Person
  • Behandlungs- bzw. Liefer­zeitraum
  • Diagnose oder Verordnung (bei Heilmitteln, KFO, Hilfsmitteln)
  • Einzelpositionen mit Gebührenziffer (GOÄ/GOZ)
  • Rechnungsdatum (Fristbeginn!) und Rechnungsnummer

Fehlt eine Pflichtangabe, gibt es Rückfragen oder Kürzungen. Eine kurze Sichtprüfung beim Eingang spart Wochen.

Häufige Fehler

Was Erstattungen verzögert

  • Doppel-Einreichung (gleiche Rechnung zweimal an die Beihilfe).
  • Heil- und Kostenplan vergessen mitzuschicken.
  • Antrag unterschrieben, aber falsche Bankverbindung.
  • Belege unleserlich gescannt.
  • Antrag zu kurz vor der 1-Jahres-Frist.

Online-Wege

Beihilfe-Portale & Apps der Länder

Welcher Online-Weg für Sie zählt, hängt vom Dienstherrn ab. Eine Übersicht:

Land / BundBeihilfestelleOnline-WegBagatellgrenzeRechtsgrundlage
BayernLfFBeihilfeOnline / Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BayBhV
NRWLBV NRWBeihilfe-App / Vordruckei.d.R. 200 €BVO NRW
Baden-WürttembergLBV BWKundenportal / Beihilfe BW Appi.d.R. 200 €LBhVO BW
HessenHCC / BezügestelleeBeihilfe-Portali.d.R. 200 €HBeihVO
NiedersachsenNLBVeBeihilfe-App / Formular100 € (§ 49 NBhVO)NBhVO / NBG
BundBVA – BundesbeihilfestelleBundes-Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BBhV

Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.

E-Mail ist meistens kein offizieller Weg
Mehrere Beihilfestellen (z. B. LBV BW) akzeptieren keine Anträge per E-Mail.
Die Frist läuft trotzdem weiter — wer formlos mailt, hat nicht eingereicht.
Sicherer Weg: offizielles Portal, offizielle App oder klassischer Brief.

Praxis-Tipp

So wird aus 2 Stunden Aufwand pro Vorgang 10 Minuten

  1. Eingang sofort erfassen: Datum, Patient, Betrag in das Kontroll-Sheet.
  2. Scan beim Eingang: Lieber jetzt 60 Sekunden investieren als in 9 Monaten suchen.
  3. Sammeleinreichung ab Schwelle: 200 € (bzw. 100 € NDS) erreicht → einreichen, nicht weiter warten.
  4. Beihilfebescheid digital ablegen: Direkt mit der Rechnung verknüpft, dann gleicher Klick an PKV.
  5. Differenzen sofort prüfen: Beihilfe + PKV summieren — wenn < 100 %: Rückfrage starten.

Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung

Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.

FAQ

Beihilfe einreichen – häufige Fragen

Keine Rechnungen, Diagnosen oder medizinischen Dokumente – nur grobe Verwaltungsdaten.

Behalten Sie PKV und Beihilfe wirklich im Blick?

Der 2-Minuten-Check zeigt, wo bei Ihnen die größten Lücken sind – Einreichen, Vorfinanzierung, BRE-Entscheidung oder Erstattungsprüfung.