Beihilfe Niedersachsen

Beihilfe in Niedersachsen: NLBV, eBeihilfe und die 100 € Schwelle

In Niedersachsen sind Landesbeamte, Lehrkräfte, Richter und Versorgungsempfänger über die Beihilfe nach § 80 NBG und der NBhVO abgesichert — ergänzt um eine private Krankenversicherung. Zuständig ist das NLBV in Aurich.

Diese Seite zeigt konkret: zuständige Stelle samt Anschrift, Sätze, Online-Weg, die niedrigere Bagatellgrenze von 100 €, die 1-Jahres-Frist sowie Besonderheiten wie die pauschale Beihilfe.

Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.

Zuständige Stelle

NLBV in Aurich

Für die Beihilfe der niedersächsischen Landesbediensteten ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) in Aurich zuständig. Es bietet Beihilfeleistungen, Versorgungsbezüge und die Heilfürsorge an. Antragsformulare gibt es auch in den Zentralen Informations- und Beratungsstellen (ZIB) an den NLBV-Standorten.

Kommunale Beamte in Niedersachsen rechnen über ihre Kommune ab, Bundesbeamte mit Dienstsitz in Niedersachsen über die Bundesbeihilfestelle beim BVA.

Auf einen Blick — Niedersachsen
Beihilfestelle: NLBV — Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
Anschrift: Postfach 1570, 26585 Aurich
Servicerufnummer: 04941 135000
Rechtsgrundlage: § 80 NBG, Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO)
Online-Antrag: eBeihilfe-App (stufenweise eingeführt), Vordrucke 2719 ff.
Frist: 1 Jahr ab Rechnungsdatum (Ausschlussfrist)
Bagatellgrenze: 100 € (niedriger als in den meisten Ländern)

Bemessungssätze

Wie viel zahlt die Beihilfe Niedersachsen?

Nach § 43 NBhVO erstattet die Beihilfe einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen — den Rest deckt die PKV ab.

  • Aktive/r Beamtin/Beamter: 50 % — bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (für eine Person)
  • Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner: 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen: 80 %
  • Freiwillig GKV-Versicherte: bis zu 100 % (mit Einschränkungen, § 43 NBhVO)

Konkret durchrechnen: Beihilfe-Rechner.

Antrag

Antrag stellen — online oder per Vordruck

1. eBeihilfe (digital)

Das NLBV hat die eBeihilfe-App eingeführt. Die elektronische Bearbeitung wurde in mehreren Pilotphasen ausgerollt — ob Sie schon freigeschaltet sind, teilt das NLBV individuell mit. Vorteil: deutlich schnellere Bearbeitung als per Post.

2. Vordrucke und Informationsblätter

Die Antragsformulare und Informationsblätter (Vordrucke 2719 ff.) gibt es bei den ZIB und auf nlbv.niedersachsen.de. Beim Erstantrag und bei beihilferechtlich relevanten Änderungen ist das Ergänzungsblatt beizufügen.

3. Belege

Zweitschriften oder Kopien der Belege reichen aus. Aus den Belegen müssen Grund und Höhe der Aufwendungen im Einzelnen ersichtlich sein. Mehr Details: Beihilfe einreichen.

Besonderheiten

Pauschale Beihilfe nach § 80a NBG

Niedersachsen bietet — wie einige andere Länder — eine pauschale Beihilfe als Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe. Dabei zahlt der Dienstherr einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (gesetzlich oder privat). Vorteil: Beamte können dadurch in der GKV bleiben oder eine Krankheitskostenvollversicherung in der PKV abschließen, statt eines Beihilfetarifs.

Der Antrag auf pauschale Beihilfe ist unwiderruflich — die Entscheidung muss sorgfältig abgewogen werden (insbesondere mit Blick auf Lebensphasen und Familien). Der Pflegeversicherungs-Beitrag ist nicht Teil des Zuschusses. Weitere Informationen direkt unter der NLBV-Servicerufnummer 04941 135000.

Frist & Bagatelle

1 Jahr Frist, 100 € Schwelle

Auch in Niedersachsen gilt die 1-Jahres-Ausschlussfrist ab Entstehung der Aufwendungen (Rechnungsdatum, Kaufdatum bei Medikamenten/Hilfsmitteln). Maßgeblich ist der Eingangsstempel der NLBV-Poststelle.

Anders als in vielen anderen Ländern liegt die Bagatellgrenze bei 100 € (nicht 200 €). Geringere Aufwendungen sind nur dann zulässig, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstünde. Mehr: Die 1-Jahres-Frist im Detail.

Praxis

Wo niedersächsische Familien Geld liegen lassen

  • 100 € Schwelle übersehen: Wer auf 200 € wartet (wie in BY/NRW), riskiert die Frist unnötig.
  • Eigenbehalte: 10 % bei Arznei und Hilfsmitteln werden oft nicht eingeplant — die wirkliche Lücke ist größer als „100 % minus Beihilfesatz".
  • Wahlleistungen Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt sind in Niedersachsen vollständig von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen — hier muss die PKV greifen.
  • Privatkliniken: Nur bis zur Höhe der allgemeinen Krankenhausleistungen beihilfefähig — Differenz oft erheblich.
  • Pauschale Beihilfe unwiderruflich: Vorab Familien-Szenario durchspielen, sonst dauerhafter Nachteil.

Wer den Überblick will, ohne Rechnungen hochzuladen, beginnt mit dem kostenlosen Kontroll-Sheet oder dem Rechnungsstress-Check.

Vergleich

Niedersachsen im Bundesländer-Vergleich

Land / BundBeihilfestelleOnline-WegBagatellgrenzeRechtsgrundlage
BayernLfFBeihilfeOnline / Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BayBhV
NRWLBV NRWBeihilfe-App / Vordruckei.d.R. 200 €BVO NRW
Baden-WürttembergLBV BWKundenportal / Beihilfe BW Appi.d.R. 200 €LBhVO BW
HessenHCC / BezügestelleeBeihilfe-Portali.d.R. 200 €HBeihVO
Niedersachsen (diese Seite)NLBVeBeihilfe-App / Formular100 € (§ 49 NBhVO)NBhVO / NBG
BundBVA – BundesbeihilfestelleBundes-Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BBhV

Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.

Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung

Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.

FAQ

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