Beihilfe Bayern

Beihilfe in Bayern: LfF, BeihilfeOnline und alles, was Beamtenfamilien wissen sollten

Bayerische Landesbeamte und ihre Familien sind über Beihilfe nach der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) und eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Zuständig ist für die meisten das Landesamt für Finanzen (LfF).

Dieser Überblick zeigt konkret, wo Sie den Antrag stellen, welche Sätze gelten, welche 1-Jahres-Frist Sie einhalten müssen und an welchen Stellen bayerische Familien typischerweise Geld liegen lassen.

Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.

Zuständige Stelle

Wer bearbeitet Ihren Beihilfeantrag?

Für die Beihilfe der Landesbediensteten ist in Bayern das Landesamt für Finanzen (LfF) zuständig. Es arbeitet mit mehreren Dienststellen — Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg. Welche für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Dienstherrn ab; das steht auf Ihrem Besoldungsbescheid.

Kommunale Beamtinnen und Beamte rechnen meist über ihre Kommune oder eine kommunale Beihilfestelle ab. Bundesbeamte mit Wohnsitz in Bayern werden über die Bundesbeihilfestelle beim Bundesverwaltungsamt (BVA) bedient. Welche Verordnung für Sie gilt (BayBhV oder BBhV), entscheidet ausschließlich der Dienstherr, nicht der Wohnsitz.

Auf einen Blick — Bayern
Beihilfestelle: Landesamt für Finanzen (LfF)
Standorte: Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg, Würzburg
Rechtsgrundlage: BayBhV (Bayerische Beihilfeverordnung)
Online-Antrag: BeihilfeOnline (Mitarbeiterservice Bayern, authega) und Beihilfe-App Bayern
Frist: 1 Jahr ab Rechnungsdatum
Bagatellgrenze: in der Regel 200 €

Bemessungssätze

Wer bekommt wie viel?

Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen — den sogenannten Bemessungssatz. Den Rest deckt die PKV über einen beihilfekonformen Restkostentarif ab. Wer Tarif oder Familiensituation ändert, sollte beide Quoten zueinander prüfen, sonst entstehen Deckungslücken.

  • Aktive/r Beamtin/Beamter: 50 % — bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner: 70 % (bis zur jeweiligen Einkommensgrenze)
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %
  • Versorgungsempfänger: in der Regel 70 %

Wie sich die Aufteilung in konkreten Beträgen auswirkt, können Sie im Beihilfe-Rechner sofort durchrechnen.

Antrag stellen

Drei Wege zum Beihilfeantrag in Bayern

1. BeihilfeOnline (Mitarbeiterservice Bayern)

Komplett papierlose Antragstellung mit Beleg-Upload über das Portal Mitarbeiterservice Bayern. Die Anmeldung erfolgt über das vom Staatsministerium der Finanzen zertifizierte Authentifizierungsverfahren authega; damit ist die Schriftform nach § 48 BayBhV gewahrt.

2. Beihilfe-App Bayern

Die Beihilfe-App Bayern ersetzt nach § 48 Abs. 1 Satz 3 BayBhV ebenfalls die Schriftform. Belege werden per Smartphone fotografiert und direkt übertragen. Praxistipp: Mehrere App-Anträge am gleichen Tag verzögern die Bearbeitung — lieber sammeln und einmal senden.

3. Papierantrag

Die Formulare des LfF stehen weiterhin zur Verfügung. Sie sollten am PC ausgefüllt, gedruckt und unterschrieben an die zuständige Dienststelle gesendet werden. Belege bitte nicht heften, klammern oder kleben — der Posteingang wird gescannt.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Beihilfe einreichen.

Frist & Bagatelle

Ein Jahr Frist, 200 € Schwelle

Nach BayBhV gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehung der Aufwendungen — Stichtag ist das Rechnungsdatum, nicht das Behandlungs- oder Zahlungsdatum. Eine Rechnung vom 15. April 2025 muss spätestens am 15. April 2026 bei der Beihilfestelle eingegangen sein. Verspätete Anträge werden in der Regel komplett abgelehnt.

Anträge werden außerdem erst bearbeitet, wenn die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mindestens 200 € betragen. Bei drohendem Fristablauf gilt die Grenze nicht — dann muss die Stelle auch kleinere Beträge prüfen. Mehr zur Praxis: Die 1-Jahres-Frist im Detail.

Praxis

Wo bayerische Familien Geld liegen lassen

  • Kieferorthopädie: Heil- und Kostenplan vor Beginn nicht von der Beihilfe anerkannt — Folge: spätere Kürzungen.
  • Brillen & Sehhilfen: Beihilfe-Höchstbeträge weichen oft deutlich von den tatsächlichen Kosten ab; die PKV deckelt nochmal eigenständig.
  • Heilmittel (Physio, Ergo, Logo): Wenn der Therapeut die Voraussetzungen der Anlage zur BayBhV nicht erfüllt, wird gestrichen.
  • Vorfinanzierung: Bei mehreren Kindern und parallelen Vorgängen sind schnell mehrere Tausend Euro offen — die Differenz PKV ↔ Beihilfe ist hier am sichtbarsten.
  • Bescheid-Kürzungen: Auf dem Beihilfebescheid stehen Kürzungsziffern. Ohne Prüfung gegen die PKV-Abrechnung fallen sie niemandem auf.

Genau diese Punkte adressiert BeihilfePilot — ohne dass Sie Rechnungen oder Diagnosen auf einer fremden Plattform hochladen müssen. Wer es jetzt selbst in den Griff bekommen möchte, startet mit dem Kontroll-Sheet.

Vergleich

Bayern im Bundesländer-Vergleich

Sätze und Frist sind in den meisten Ländern identisch (1 Jahr, 50/70/80 %), aber Beihilfestelle, Online-Portal und Bagatellgrenze unterscheiden sich.

Land / BundBeihilfestelleOnline-WegBagatellgrenzeRechtsgrundlage
Bayern (diese Seite)LfFBeihilfeOnline / Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BayBhV
NRWLBV NRWBeihilfe-App / Vordruckei.d.R. 200 €BVO NRW
Baden-WürttembergLBV BWKundenportal / Beihilfe BW Appi.d.R. 200 €LBhVO BW
HessenHCC / BezügestelleeBeihilfe-Portali.d.R. 200 €HBeihVO
NiedersachsenNLBVeBeihilfe-App / Formular100 € (§ 49 NBhVO)NBhVO / NBG
BundBVA – BundesbeihilfestelleBundes-Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BBhV

Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.

Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung

Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.

FAQ

Beihilfe Bayern – häufige Fragen

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