Beihilfe Hessen

Beihilfe in Hessen: HCC, eBeihilfe-Portal und alles, was Beamtenfamilien wissen sollten

Rund 250.000 aktive und ehemalige Bedienstete des Landes Hessen werden über die Bezügestelle (Teil des HCC – Hessisches Competence Center) an den Standorten Kassel und Wiesbaden betreut. Für ihre Beihilfe gilt die Hessische Beihilfeverordnung (HBeihVO), ergänzt um eine private Krankenversicherung.

Diese Seite zeigt den schnellsten Weg zum Antrag (eBeihilfe-Portal), die geltenden Sätze, die 1-Jahres-Frist und die Punkte, an denen hessische Familien am häufigsten Geld liegen lassen.

Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind Ihre Beihilfestelle und Versicherung.

Zuständige Stelle

HCC Bezügestelle: Kassel & Wiesbaden

Für Bezüge und Beihilfe der hessischen Landesbediensteten ist die Bezügestelle des Landes Hessen zuständig. Sie ist Teil des HCC (Hessisches Competence Center) und arbeitet an zwei Standorten — Kassel und Wiesbaden. Dort werden rund 250.000 aktive und ehemalige Bedienstete betreut.

Kommunale Beamte rechnen über ihre Kommune oder eine kommunale Beihilfestelle ab; Bundesbeamte mit Dienstsitz in Hessen über die Bundesbeihilfestelle beim BVA.

Auf einen Blick — Hessen
Beihilfestelle: Bezügestelle des Landes Hessen (HCC), Standorte Kassel & Wiesbaden
Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfeverordnung (HBeihVO)
Online-Antrag: eBeihilfe-Portal (ebeihilfe.hessen.de)
Servicezeiten: Mo–Do 09:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr
Frist: 1 Jahr ab Rechnungsdatum
Bagatellgrenze: in der Regel 200 €

Bemessungssätze

Wie viel zahlt die Beihilfe Hessen?

Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest deckt eine beihilfekonforme PKV ab.

  • Aktive/r Beamtin/Beamter: 50 % — bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner: 70 % (bis zur Einkommensgrenze)
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %
  • Versorgungsempfänger: in der Regel 70 %

Konkrete Aufteilung durchspielen: Beihilfe-Rechner.

Antrag stellen

eBeihilfe-Portal als schnellster Weg

1. eBeihilfe-Portal (Empfehlung)

Das eBeihilfe-Portal des Landes Hessen erlaubt elektronische Antragstellung mit Beleg-Upload und in der Regel auch die elektronische Zustellung des Beihilfebescheids — deutlich schneller als Papier.

2. Papierantrag

Vordrucke gibt es bei der Beihilfenstelle des Landes Hessen. Bitte beachten: pflegebedingte Aufwendungen getrennt von sonstigen krankheitsbedingten Aufwendungen einreichen — das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

3. Bearbeitungsstand prüfen

Die Beihilfenstelle veröffentlicht den aktuellen Bearbeitungsstand (Eingangs­zeitraum, der gerade bearbeitet wird) auf rp-kassel.hessen.de. So lässt sich gut abschätzen, wann ein Antrag bearbeitet wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beihilfe einreichen.

Frist

Ein Jahr ab Rechnungsdatum

Wie in Bund und allen anderen Ländern gilt eine 1-Jahres-Ausschlussfrist ab Entstehung der Aufwendungen. Eine Rechnung vom 1. März 2025 muss spätestens am 1. März 2026 bei der Bezügestelle eingegangen sein. Bei einem Antragsvolumen unter 200 € wird in der Regel nicht bearbeitet, außer die Frist droht abzulaufen.

Hintergrund: Die 1-Jahres-Frist im Detail.

Praxis

Wo hessische Familien Geld liegen lassen

  • Pflege und Krankheit gemischt eingereicht: Die Bezügestelle bittet ausdrücklich um getrennte Anträge — sonst Verzögerung.
  • Wahlleistungen Krankenhaus: Ein-/Zweibettzimmer und Chefarzt sind nur bei entsprechender Vereinbarung beihilfefähig.
  • KFO ohne Heil- und Kostenplan-Anerkennung: Spätere Erstattung wird oft gekürzt.
  • Differenz PKV ↔ Beihilfe: Höchstsätze deckeln unabhängig — siehe Beihilfe und PKV.
  • Bescheid prüfen: Kürzungsziffern auf dem Bescheid werden ohne Vergleich mit der PKV-Abrechnung selten erkannt.

Wer das organisieren möchte, startet mit dem kostenlosen Kontroll-Sheet.

Vergleich

Hessen im Bundesländer-Vergleich

Land / BundBeihilfestelleOnline-WegBagatellgrenzeRechtsgrundlage
BayernLfFBeihilfeOnline / Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BayBhV
NRWLBV NRWBeihilfe-App / Vordruckei.d.R. 200 €BVO NRW
Baden-WürttembergLBV BWKundenportal / Beihilfe BW Appi.d.R. 200 €LBhVO BW
Hessen (diese Seite)HCC / BezügestelleeBeihilfe-Portali.d.R. 200 €HBeihVO
NiedersachsenNLBVeBeihilfe-App / Formular100 € (§ 49 NBhVO)NBhVO / NBG
BundBVA – BundesbeihilfestelleBundes-Beihilfe-Appi.d.R. 200 €BBhV

Übersicht ohne Gewähr — Sätze, Grenzen und Portal-Namen ändern sich. Verbindlich ist die jeweilige Beihilfestelle.

Hinweis: Keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung

Die Inhalte auf dieser Seite sind eine allgemeine, redaktionelle Orientierung zum Thema Beihilfe und PKV und ersetzen keine individuelle Beratung durch Beihilfestelle, Dienstherrn, Versicherung, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Sätze, Fristen oder Abläufe. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Beihilfeverordnungen (Bund/Länder) sowie Ihre individuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen. Verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihre zuständige Beihilfestelle bzw. Ihre Versicherung.

FAQ

Beihilfe Hessen – häufige Fragen

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